Der Verein / Mitgliedschaft

 

 

Unser Verein wurde am 20. November 2018 von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt und wird  von 4 gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern geführt.

 

Norbert  Bolter                                                               

Othmar  Amann
Benedikt  Bolter 

Reinhard Ender                                                           

 

 

Der Verein für Sicherheit und Natur möchte die Bevölkerung und die politischen Verantwortungsträger über das am 20. Sept. 2018 in Widnau vorgestellte

 

Generelle  „Rhesi“  Projekt

 

informieren und mit alternativen Vorschlägen aufzeigen, wie das

 

Hochwasserschutzprojekt  Alpenrhein   („Rhesi“)

 

im besonderen der Projektabschnitt 1 trotz der Einsparung von sehr vielen Ressourcen und mit wesentlich weniger Finanzmitteln eine bessere Hochwassersicherheit für das Rheintal erreicht.

 

Das von den „Rhesi“- Planern geforderte „Trittstein – Konzept“ zur Verbesserung der ökologischen Situation am Rhein, wird von den im Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein bestimmenden Gesetzen zur Genehmigung des Gesamprojektes nicht verlangt!

 

 

EU – Wasserrahmenrichtlinie
Abgeglichene gesetzliche Bestimmungen  ( A,CH )
Österreichisches Wasserrechtsgesetz
Schweizer Wasserbau- und Gewässerschutzgesetz

 

 

Deshalb ist die Aussage falsch,

nach der „ohne Koblacher Trittstein mit Dammabrückung"

das Gesamtprojekt nicht genehmigungsfähig ist.

 

 

Mit dieser Aussage wird lediglich versucht, Druck auf den Koblacher Bürgermeister und die Koblacher Gemeindevertretung auszuüben, um eine Zustimmung für den Flächentausch und damit für die Dammabrückung zu erreichen.
Koblach soll Schuld sein, wenn das Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein nicht genehmigt wird.

 

Diese Schuldzuweisung wird von RheSiNat entschieden zurückgewiesen!

 

 

Der Koblacher „Trittstein“ hat keine Bedeutung für die Hochwassersicherheit im Rheintal!

Eine den gesetzlichen Forderungen entsprechende ökologische Aufwertung am Rhein, ist auch ohne Trittsteinkonzept möglich!

 

Download
Tätigkeitsbereicht 04.10.2019 - 29.10.2021
RheSiNat Tätigkeitsbericht - 19-21.pdf
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